Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachkräfte für Gastronomie arbeiten insbesondere in gastronomischen Betrieben wie Restaurants, Gasthöfen, Cafés und Bars, in der Systemgastronomie, der Gemeinschaftsgastronomie, der Hotellerie und im Catering.
Nach dem von den Sozialpartnern vorgelegten Neuordnungsantrag ist eine Neuordnung der gastgewerblichen Berufsbilder aus dem Jahr 1998 erforderlich, um die Berufsfamilie der gastgewerblichen Ausbildungsberufe angesichts der Veränderungen der beruflichen Anforderungen in einem differenzierter, anspruchsvoller und digitaler werdenden Arbeitsumfeld zukunftsfähig zu erhalten und die Qualität der Ausbildung zu sichern und zu verbessern.
Es werden zurzeit folgende Berufe neu bzw. erstmals geordnet werden:
• „Fachkraft für Gastronomie“ (neue Berufsbezeichnung, ehemals Fachkraft im Gastgewerbe),
• „Restaurantfachmann und Restaurantfachfrau“ (Arbeitstitel),
• „Fachmann und Fachfrau für Systemgastronomie“,
• „Hotelfachmann und Hotelfachfrau“,
• „Kaufmann und Kauffrau für Hotelmanagement“ (neue Berufsbezeichnung, ehemals Hotelkaufmann/Hotelkauffrau),
• „Koch und Köchin“
• „Fachkraft Küche“ (neuer 2-jähriger Beruf).
Die neuen Ausbildungsordnungen werden kompetenzorientiert gestaltet. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt. Die bisherige Fachkraft im Gastgewerbe soll in Fachkraft für Gastronomie umbenannt werden. Die Ausbildungsdauer von zwei Jahren sowie die klassische Prüfungsform mit Zwischen- und Abschlussprüfung bleibt erhalten. Es wird eine Differenzierung in die Schwerpunkte Restaurantservice und Systemgastronomie eingeführt. Eine Fortsetzung im dritten Ausbildungsjahr ist künftig nur noch in den 3-jährigen Berufen Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau sowie Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie möglich. Die Möglichkeit der Anrechnung der Abschlussprüfung der Fachkraft für Gastronomie auf Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung der Restaurantfachleuten und der Fachleuten für Systemgastronomie wird im Verfahren geprüft. Die gemeinsame Beschulung aller sieben gastgewerblichen Berufe im ersten Ausbildungsjahr soll weiterhin möglich sein.
Im zweiten Ausbildungsjahr soll eine gemeinsame Beschulung der drei Gastronomieberufe (Fachkräfte für Gastronomie, Restaurantfachleute und Fachleute für Systemmanagement) möglich. Daneben soll im zweiten Ausbildungsjahr eine gemeinsame Beschulung der Hotelberufe (Hotelfachleute und der Kaufleute für Hotelmanagement) und eine gemeinsame Beschulung der Küchenberufe (Fachkräfte Küche und Köche/Köchinnen) möglich sein. Die dargestellten angedachten Änderungen bilden die Arbeitsgrundlage der Sachverständigenarbeit. Sie werden im Neuordnungsverfahren diskutiert, geprüft, weiterentwickelt und ausdifferenziert. Das Inkrafttreten der Verordnungen ist – trotz der Herausforderungen aufgrund der Corona-Pandemie – für den 1. August 2022 geplant.
Gehalt
Durchschnittliche tarifliche monatliche Ausbildungsvergütung 2023 nach Lehrjahr (Westdeutschland)
- Lehrjahr: 970 €
- Lehrjahr: 1.076 €
Vorbildung der Neu-Azubis
In der folgenden Grafik siehst du, welche Schulabschlüsse die Azubis in dem Ausbildungsberuf hatten.
- ohne Hauptschulabschluss - 6%
- mit Hauptschulabschluss - 21%
- Realschulabschluss - 15%
- Hoch-/Fachhochschulreife - 11%
- im Ausland erworben, nicht zuzuordnen - 47%
Die Entwicklung der Ausbildungsplätze
In der folgenden Tabelle siehst du, wie sich die Ausbildungsplätze über die letzten Jahre entwickelt und verändert haben.
| 2008 | 2021 | 2022 | 2023 | |
| Anzahl der Neuabschlüsse | 4.194 | 1.722 | 2.172 | 2.868 |
| Anteil Männer | 31,33% | 58,36% | 53,87% | 52,3% |
| Anteil Frauen | 68,67% | 41,64% | 46,13% | 47,7% |
| Vertragsauflösungen im Jahr | 2.184 | 795 | 1.005 | 1.077 |
Quelle: bibb.de
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